Schenkungen des Fördervereins bereichern Schlosspark Ludwigslust
Mit gleich zwei Schenkungen hat der Förderverein Schloss Ludwigslust e.V. zur lebendigen Gestaltung und zum historischen Erscheinungsbild des Schlossparks beigetragen. Eine neue Parkbank und zwei junge Rosskastanien stehen nun im Bereich des Rasenparterres und ersetzen dort ihre „Vorgänger“.
Der Vorsitzende des Fördervereins, Henrik Wegner, und die Direktorin der SSGK M-V, Dr. Pirko Kristin Zinnow, haben den stimmungsvollen Rahmen des Barocken Picknicks für die Übergabe der beiden Schenkungen genutzt.
„Wir freuen uns sehr über diese Schenkungen. Der Förderverein unterstützt damit unser gemeinsames Anliegen, den Schlosspark in seiner historischen Gestalt zu bewahren und ihn für die Besucherinnen und Besucher auch weiterhin zu einem eindrucksvollen Erlebnis zu machen“, betonte Dr. Pirko Zinnow. „Das ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder ist für uns besonders wertvoll, weil es hier vor Ort immer wieder etwas bewegt“.
„Unser Verein setzt sich mit seinen Projekten dafür ein, das Schloss und den Park noch attraktiver machen. Die Bank und die Kastanien sind da ein sichtbarer Beitrag, und wir geben beides nun gern in die Hände der Schlösserverwaltung“, erklärte Henrik Wegner. „Mein herzlicher Dank geht an die Damen vom Ludwigsluster Klöppelkreis, die den Erwerb der Bank erst ermöglicht haben“.
Das Geld für die neue Parkbank hatte der Klöppelkreis dem Förderverein zur Verfügung gestellt. Eine neue Bank lag den Mitgliedern so sehr am Herzen, dass sie die Anschaffung mit dem Erlös aus ihren Verkäufen finanziert haben.
Die Eichenbank hat nun ihren Platz im Bereich des Rasenparterres und ersetzt dort eine beschädigte Parkbank, die bereits im vergangenen Jahr abgebaut worden war.
Die beiden rotblühenden Rosskastanien (Aesculus carnea) stehen am Eingang zum Rasenparterre. Dort mussten zwei artgleiche Bäume wegen irreparabler Sturmschäden im Sommer 2023 gefällt werden. Die im vergangenen Winter neu gepflanzten Bäume sind ca. 15 Jahre alt.
Die Übergaben fanden auf der Grundlage entsprechender Schenkungsverträge statt und haben einen Wert von jeweils ca. 2.000 Euro.